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Atemschutz


Unsere Wehr hat zur Zeit 10 Feuerwehrmänner die für den Einsatz unter schwerem Atemschutz ausgebildet wurden.

Um zu gewährleisten, dass der Feuerwehrmann weiterhin für dein Atemschutzeinsatz tauglich ist muss er folgende Kriterien erfüllen:
  • eine ärztliche Untersuchung (G26.3) alle drei Jahre
  • eine Atemschutzübung oder einen Atemschutzeinsatz pro Jahr
  • einen Durchgang im Atemschutzzentrum in Strullendorf
  • eine jährliche Unterweisung
Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt sein, ist der Feuerwehrmann bis zur Erfüllung nicht Atemschutztauglich.

Für die Koordination der Übungen und Unterweisungen und die Verwaltung der Atemschutzunterlagen wurde im Juni 2013 ein Atemschutzverantwortlicher bestimmt.

Atemschutzverantwortlicher

Volk Michael
Oberharnsbach

Ihm wurden im Namen des Kommandanten folgende Aufgaben übertragen:
  • fordert alle drei Jahre zur erneuten Überprüfung der G26.3 Untersuchung auf
  • kontrolliert, ob eine Übung oder Einsatz unter Atemschutz pro Jahr erfolgt ist
  • koordiniert Termine für die Durchgänge im Atemschutzzentrum in Strullendorf und leitet diese an die Feuerwehrleute weiter
  • vereinbart einen Termin für die jährliche Unterweisung durch den Kommandanten und lädt die Atemschutzträger dazu ein